Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt darüber zu entscheiden, ob das gesetzliche Verbot, Kopierschutzmaßnahmen für digitale Datenträger zu umgehen, gegen die Verfassung verstößt. Damit ist keine inhaltliche Entscheidung über die Frage getroffen. Die Richter schätzen aber die Aussicht auf Erfolg in einem möglichen künftigen Verfahren als gering ein.