Im Zuge der andauernden Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes wurde die Gültigkeit des Paragrafen 52a, der Ausnahmen für Unterrichtszwecke vorsieht, bis Ende 2008 verlängert. Der Bundestag ist damit der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat am 10. November der Bundestag das Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen.