Mit einer Verfassungsbeschwerde holt Yahoo zum Gegenschlag aus, um sich zur Wehr zu setzen gegen Ansprüche von Presseverlagen bezüglich des Leistungsschutzrechts. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Internet-Unternehmen. Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Das teilt der Suchmaschinen- und Verzeichnisbetreiber in einer Pressemitteilung mit.