Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, wie das Einbetten fremder Videos urheberrechtlich einzuordnen ist. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, sich an die Luxemburger Richter zu wenden. Diese müssen jetzt entscheiden, ob es eine Form der „öffentlichen Wiedergabe“ ist, ein Video auf einer anderen Website zu embedden.