Eine Arbeitsgruppe des Bundesverbands Deutscher Ballett- und Tanzinstruktoren (BDBTI) hat am gestrigen 31. März erste Eckpunkte eines neu einzuführenden Leistungsschutzrechts für Ballettdirektoren vorgelegt. Dieses neue Recht solle helfen, die Übernahme von Bewegungsabläufen durch Kopisten einzudämmen.