Das Oberlandesgericht München hat in einem seit 2005 andauernden Streit zu Gunsten des Software-Herstellers Oracle entschieden, dass der Softwarehändler Usedsoft keine gebrauchten Oracle-Lizenzen vertreiben darf. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Wie erwartet, hat das Münchner Oberlandesgericht gestern Oracle im Streit mit Usedsoft Recht gegeben.