Das Digitalisierungsprojekt „Google Books“ verletzt keine Urheberrechte, die 2005 eingereichte Klage der amerikanischen Autorenvereinigung (Authors Guild) ist gescheitert. Mit Entscheid des Obersten Gerichtshofs der USA, die Revision einer Entscheidung endgültig des Berufungsgerichts abzulehnen, ist das Urteil der bisherigen Instanz rechtskräftig.