Die EU will verwandte Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängern, ein weiteres Gerichtsurteil verneint die Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, das Vetriebsverbot gegen Samsungs Galaxy-Tab bleibt. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Schutzfristen für Tonaufnahmen sollen verlängert werden +++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen +++ LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des „Galaxy Tab“