Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsdatenspeicherung ist ungültig. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag wurde mehrheitlich mit großem Jubel aufgenommen. Manche Leitartikler interpretierten es gar als Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei gibt die Entscheidung Grund zur Sorge und Ernüchterung. Ein Gastbeitrag von Lorena Jaume-Palasí.