Die GEMA darf Tantiemen, die den Künstlern zustehen, nicht an Musikverlage ausschütten. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft gegen ein entsprechendes Urteil ab. Noch ist nicht geklärt, wie viel Geld die GEMA nachträglich an Künstler zahlen muss. Wenn die GEMA Tantiemen an Künstler ausschüttet, darf sie das Geld nicht um pauschale Anteile für Verlage kürzen.