Staatsanwaltschaften und Polizei können von Internet-Service-Providern Nutzerdaten zu IP-Adressen verlangen, ohne dass ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Das hat das Landgericht Offenburg festgestellt. Im Auftrag der Musikindustrie hatte die Firma proMedia IP-Adressen eines Tauschbörsenteilnehmers ermittelt und an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet, die ebenfalls im Auftrag von Rechteinhabern arbeitet. Die Kanzlei erstattete Anzeige.