Lädt ein Händler auf dem „Marketplace“ von Amazon ein Produktfoto hoch, wird es auch bei anderen Händlern auf der Plattform angezeigt. Das ist zulässig, entschied jetzt in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Köln. Um die Fotos bei verschiedenen Händlern anzuzeigen, sichert sich Amazon in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Nutzungsrechte.