Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wird gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Personalcomputer vom 2. Oktober Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wird gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Personalcomputer vom 2. Oktober Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Foto: Bozika Babic (http://bb-fotografie.net) “Das geltende Urheberrecht lässt genügend Raum für die künstlerische Auseinandersetzung mit anderer Leute Werke”, lautet das Resümmee des Rechtswissenschafters und Rechtsanwalts Dr. Volker Kitz, derzeit unter anderem Habilitant am Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München.
Unwatched.org berichtete vor knapp zwei Wochen über den Ausgang eines Filesharing-Prozesses in Dänemark.
Zum 1. September 2008 ist das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” in Kraft getreten. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch, dem 3. September 2008, erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Ganz billig ist der zivilrechtliche Weg aber offensichtlich nicht.
Zum 1. September ist eine Reihe von Änderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen.
Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht. Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS.
Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat gestern ihre Entscheidung im Comcast-Fall veröffentlicht. Die Blockade von legalen Inhalten von Seiten Comcasts war demnach unzulässig.
Das Urheberrecht schützt bekanntlich Sprachwerke wie Romane, Gedichte, Computerprogramme und … die Verwendung von Schlüsselwörtern zur Suchmaschinenoptimierung. Zu dieser Auffassung sind jedenfalls die Richter des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock am 27. Juni 2007 (!) gekommen (Az 2 W 12/07, via Telemedicus). Die entscheidenden Passagen des Urteils lauten: Das Verfahren war von der Ongate GmbH angestrengt worden.
Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs Recording Industry vs. The People, hat in der Zeitschrift “The Judges’ Journal” (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch als PDF.
In Frankreich wehren sich PC-Käufer vor Gericht erfolgreich gegen die Bundling-Strategie von PC-Herstellern. Ende April erstritt ein Käufer die Rücknahme der von ihm nicht benötigten Windows-Lizenz und eine damit verbundene Kostenerstattung. Microsofts Dominanz auf dem Markt für Desktop-Betriebssysteme ist nicht zuletzt der Bundling-Strategie von PC-Herstellern zu verdanken.