Gestern verbreitete sich die Nachricht: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil entschieden, dass das Deutschlandradio ein Foto mit der Creative-Commons-Bedingung „nicht-kommerziell“ nutzen durfte. Der Sender habe aber dennoch gegen die Lizenz verstoßen, weil dort Hinweise fehlten, obwohl die Lizenz und der Urheber genannt worden waren.