Einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge kann das Verteidigungsministerium für wöchentlich erstellte Lagemeldungen einen Urheberrechtsschutz geltend machen. Das berichtet heute die Webseite „Augen geradeaus“.
Einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge kann das Verteidigungsministerium für wöchentlich erstellte Lagemeldungen einen Urheberrechtsschutz geltend machen. Das berichtet heute die Webseite „Augen geradeaus“.
Der Ratgeber „Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis“, herausgegeben von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), wendet sich an Lehrkräfte und Multiplikatoren der schulischen und außerschulischen Bildung. Nachdem die erste Auflage vergriffen war, erscheint nun die zweite, aktualisierte Fassung, gedruckt und als PDF-Version. Die Broschüre wurde vom iRights.Lab umgesetzt, Autor ist John Weitzmann.
Die Höllengeräusche beim Start einer Rakete, das sphärische Fiepsen interstellarer Plasma-Sounds oder historische Funksprüche der Apollo-Astronauten.
Wer einen fremden Inhalt wie etwa ein Video woanders einbettet, muss im Normalfall wohl nicht mehr fürchten, damit eventuell Urheberrechte zu verletzen. Das ergibt sich einem Bericht zufolge aus einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Meldung der Kanzlei „Knies & Albrecht“ beschlossen, dass das Einbetten fremder Inhalte in der Regel nicht in Urheberrechte eingreift.
Die kanadischen Netzaktivisten von „Open Media“ stellen unter dem Titel „Unsere digitale Zukunft“ eine crowdbasierte politische Vision zur Freiheit im Netz vor.
Damit wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich werden, müssen Autoren häufig Publikationsgebühren an die Rechteinhaber zahlen. Für finanzielle Unterstützung sorgen Publikationsfonds. Wie sich solche Fonds planen und aufbauen lassen, erläutert eine neue „Handreichung“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen.
Google hat vergangenen Donnerstag einen neuen Bericht veröffentlicht, der Maßnahmen des Unternehmens gegen „Piraterie“ im vergangenen Jahr vorstellt. So testet Google dem Bericht zufolge weitere Änderungen an der Suche, denen gemeinsam ist, dass sie Nutzer eher auf legale als auf illegale Angebote führen sollen, wenn sie etwa nach Filmen oder Musik suchen.
Wie die Financial Times (hinter einer Paywall) berichtet, hat Youtube bislang eine Milliarde Dollar an Rechteinhaber ausgezahlt, die am Monetarisierungsprogramm von Content-ID teilnehmen. Etwa 5.000 Rechteinhaber sollen den Angaben der FT zufolge beim Content-ID-Programm mitmachen.
Rund 25.000 Kopien aus Zeitschriften verschicken die Bibliothekare der ETH Zürich jährlich, auch als PDF-Dateien an Hochschul-Externe. Dagegen klagen Zeitschriftenverleger. Beim Rechtsstreit zur Bibliothekskopie geht es letztlich um die Frage, wie der Zugang zu wissenschaftlichem Wissen organisiert wird. Ein System unter alleiniger Regie der Verlage würde den Zugang erschweren und die langfristige Verfügbarkeit gefährden.
In eigener Sache: Wenn Museen, Bibliotheken und Archive ihre Bestände digitalisieren, müssen sie ermitteln, ob sie die digitalen Inhalte auch online zugänglich machen dürfen.