Die re:publica, eine europäische Konferenz zu Internet, Digitalisierung und digitaler Gesellschaft, findet ab Montag zum elften Mal in Berlin statt. Session-Tipps für Unentschlossene.
Die re:publica, eine europäische Konferenz zu Internet, Digitalisierung und digitaler Gesellschaft, findet ab Montag zum elften Mal in Berlin statt. Session-Tipps für Unentschlossene.
Wer illegale Quellen nutzt, um Filme oder andere Sendungen im Stream zu schauen, kann dabei unter Umständen Urheberrechte verletzen. Gleiches gilt für die Anbieter von Streaming-Boxen, wenn sie die Quellen vorinstallieren. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Seit das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Bildungs-Urheberrecht vorgelegt hat, mobilisiert eine Kampagne zur Publikationsfreiheit gegen die geplante Reform. Ihre Aussagen erfordern einige Klarstellungen, so Alexander Peukert, Urheberrechtler an der Uni Frankfurt.
Die Sendung „Radio Dispositiv“ läuft regelmäßig auf „Orange 94.0“ in Wien und weiteren freien Sendern in Österreich. In der aktuellen Ausgabe war ich eingeladen, mit recht viel Zeit über die derzeit verhandelte EU-Urheberrechtsreform zu sprechen. Es ging unter anderem um diese Punkte: Was ist Sinn und Zweck einer Urheberrechtsreform zum jetzigen Zeitpunkt?
Mit einem Appell, der vorgeblich die Publikationsfreiheit retten soll, wenden sich Verleger gegen eine geplante Reform des Wissenschaftsurheberrechts und mehr offenen Zugang. Der Aufruf soll durch Zahlen beeindrucken, doch beim Blick auf die Unterstützer zeigt sich, dass er von weiten Teilen der Wissenschaft ignoriert wird, so Eric Steinhauer.
Die Österreichische FPÖ hat gegen Urheberrechte verstoßen, als sie Filmmaterial unter Creative-Commons-Lizenz in ihrem Youtube-Kanal verwendete. Sie verletzte die Anforderung, das Material unter gleichen Bedingungen weiterzugeben. Ein Revisionsantrag der Partei bleibt erfolglos.
Menschen zu überwachen dient seit jeher dazu, Macht über sie zu erhalten. Wie schon vor Jahrhunderten mit psychologischen Mitteln gespäht wurde und wie sich zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler mit dem „überwachenden Blick“ auseinandersetzen, zeigen drei gut aufeinander abgestimmte Schauen in Berlin.
Autoren droht der Verlust ihrer Rechte, Bildungsmedien dürfen uneingeschränkt kopiert werden. Das könnte glauben, wer einen Aufruf von Wissenschaftsverlegern liest. Es stimmt aber nicht. Die Verleger Matthias Ulmer (Verlag Eugen Ulmer) und Albrecht Hauff (Thieme-Gruppe) haben mit maßgeblicher Unterstützung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels Anfang Februar die Website publikationsfreiheit.de eingerichtet.
Jennifer Jenkins und James Boyle, beide Rechtsprofessoren an der Duke University in North Carolina, haben eine Graphic Novel über die Geschichte der Musik veröffentlicht. Musik berührt uns, so der simple Ausgangspunkt von „Theft: A History of Music“. Für Jenkins und Boyle ist die Geschichte der Musik daher geprägt vom Versuch, Musik zu kontrollieren, zum Beispiel aus religiöser oder politischer Motivation.
Weil „Focus Online“ systematisch beim Bezahlangebot der „Bild“ abschreibe, klagt der Springer-Verlag gegen Burda. Der Streit zwischen den Nachrichtensites ist besonders diffizil, weil er enorme Auswirkungen auf die Freiheit von Informationen haben kann. Umso wichtiger ist es, rechtliche, moralische und wirtschaftliche Aspekte auseinander zu halten. Der Springer-Verlag zieht gegen den Burda-Verlag vor Gericht.
Muss man auf den glücklichen Einfall warten oder lässt sich Kreativität tatsächlich planen? Wissenschaflter untersuchen die Bedingungen, unter denen in der Musik- und Pharmaindustrie Neues entsteht. „Heureka!“, „Geistesblitz“ oder „der Kuss der Muse“ – es gibt viele Umschreibungen für unerwartete Eingebungen oder eine besonders zündende Idee. Wie es dazu kommt, bleibt für einen selbst oft unerklärlich.