Staatliche Werke sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie mit Steuergeldern finanziert wurden. Das muss nicht sein, wie das Beispiel USA zeigt. Das Urheberrecht schützt nicht nur die Arbeitsleistung des privaten Autors, auch staatliche Werke werden davon erfasst: von der Rede der Bundeskanzlerin auf einem Festbankett bis hin zum Gutachten der Bundesnetzagentur.