Wer noch nicht in Tutzing war, kennt Bayern nicht. Am Westufer des Starnberger Sees lässt es sich nicht nur gut spazieren, sondern auch wichtige netzpolitische Fragen diskutieren.
Wer noch nicht in Tutzing war, kennt Bayern nicht. Am Westufer des Starnberger Sees lässt es sich nicht nur gut spazieren, sondern auch wichtige netzpolitische Fragen diskutieren.
Die Cologne Commons, ein Gespann aus Festival und Konferenz, fand nun zum dritten Mal statt. Bei der ersten Runde 2009 war der Schwerpunkt eindeutig auf Musik gelegt. Damals diskutierte man darüber, ob das Modell der Creative Commons ein ökonomisches Experiment oder ein politisches Statement ist, welche rechtlichen Implikationen der Betrieb eines Netlabels mit sich bringt und welche Selbstvermarktungswerkzeuge es für Musiker gibt;
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, erkennt damit nicht gleich Anspruch und Kosten an, Tell-a-friend-Funktionen sind Werbung eines Unternehmens – zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten Woche. Außerdem im Wochenrückblick: Titelschutz bei Apps, „No-Spy”-Abkommen, Drosseltarife und Facebook vs. ULD.
Wie IT-World berichtet, hat die belgische Regierung in den dortigen Streit um Urheberrechtsabgaben für Zugangsprovider interveniert. Die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM will Provider gerichtlich dazu bringen, eine Urheberrechtsabgabe von 3,4 Prozent ihres Umsatzes zu zahlen. Die Regierung hat nun ihrerseits – in Form ihrer Bundesbehörde für Wirtschaft, FPS Economie – rechtliche Schritte gegen die SABAM eingeleitet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.
Der Rechtsstreit mit dem Urheberrechtler Martin Vogel stellt die Konstruktion der VG Wort in Frage. Mögliche Rückzahlungen an die Autoren bleiben ungewiss. Sicher ist: Der Streit wird sich noch Jahre hinziehen. Am Ende könnte auch ein neues Leistungsschutzrecht für Buchverlage stehen. Bereits in zweiter Instanz haben Gerichte entschieden: Die Verteilungspraxis der VG Wort ist rechtswidrig.
Das Landgericht Hamburg urteilt für den Weiterverkauf von SAP-Lizenzen sowie gegen den Konverter youtube-mp3.org, Amazon haftet nach einem weiteren Urteil nicht für die Inhalte von E-Books. Außerdem im Wochenrückblick: Depublizierung, Datenschutz-Grundverordnung, Überwachungsaffäre und CETA-Abkommen.
Datenschutz-Verordnung, nationale Clouds, europäische IT-Industrie und Risiken bei Apples iCloud. Cloud-Links der Woche: EP-Innenausschuss votiert für Datenschutz-Verordnung, Staatschefs wollen „rechtzeitig” verabschieden Am Montag einigte sich der Innenausschuss des EU-Parlaments auf einen Kompromisstext für die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Der Berliner Senat, das Brandenburger Wirtschaftsministerium und die jeweiligen IHK-Verbände haben eine Onlineumfrage gestartet, die in einen neuen „Kultur- und Kreativwirtschaftsindex” münden soll. In der Ankündigung heißt es: Aufgerufen zur Teilnahme sind „Entscheider aus Unternehmen”, wozu in der Kreativwirtschaft natürlich auch Freiberufler und weitere Unternehmer ihrer selbst zählen.
Google durchsucht und akkumuliert das Wissen der Welt für gezielte, kapillare Werbung. Das Pagerank-Verfahren gilt als elektronische Variante der direkten Demokratie, doch seine genaue Funktionsweise bleibt uns verschlossen. Das italienische Autorenkollektiv Ippolita hält die kritische Neugier der Hackerethik dagegen.