Der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates erheben ihren Zeigefinger, da die Gesetzesänderungen der Koalition beim Zweitveröffentlichungsrecht nicht weit genug gingen. Gleichzeitig legen sie dem Bundesrat die Zustimmung nah. Am 20. September wird es im Bundesrat um Urheberrechtsreformen gehen.