Die Kanzleien Rasch und Waldorf Frommer gelten als Marktführer bei Filesharing-Abmahnungen und sehen trotz des von der Koalition ausgerufenen Endes der WLAN-Störerhaftung keine großen Veränderungen: Sie wollen abmahnen wie bisher, berichtet die Welt. Überraschend kommt das nicht: Selbst eine wasserdichte Neuregelung griffe erst dann, wenn ein abgemahnter Anschlussinhaber zeigen könnte, dass nicht er, sondern ein […]
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