Die Google-Bildersuche bietet ein neues, verbessertes Lizenzfeature; ein Rechtefonds verleibt sich dutzende Musikkataloge im Popbereich ein; und zahlreiche Open Access-Zeitschriften sind aus dem Internet verschwunden.
Die Google-Bildersuche bietet ein neues, verbessertes Lizenzfeature; ein Rechtefonds verleibt sich dutzende Musikkataloge im Popbereich ein; und zahlreiche Open Access-Zeitschriften sind aus dem Internet verschwunden.
Seit gestern ist das Buch „Kulturelles Erbe digital“ erhältlich. Die „kleine Rechtsfibel“ wendet sich an Museen, Archive und Bibliotheken und behandelt Fragen zu Urheberrecht und Lizenzen, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, zur Online-Präsentation von Digitalisaten und zur Archivierung.
Für den Nomos-Verlag ist es geübte Praxis, wissenschaftliche Bücher und Zeitschriften unter Open Access zu veröffentlichen. Er würde sogar weit mehr freie Wissenschaftspublikationen veröffentlichen, doch dafür müssten Hochschulen, Bibliotheken und Politik mehr tun, sagt Nomos-Lektor Johannes Rux. Open Access meint, Informationen, Inhalte, Wissen mittels offener Lizenzen frei zugänglich zu machen und für vielfältige Nutzungen freizugeben.
Wer in Podcasts auch Musik einsetzen will, muss dafür Nutzungsrechte einholen. In vielen Fällen sind Vergütungen bei der GEMA erforderlich. Alternativ stehen GEMA-freie oder Creative Commons-lizenzierte Musikwerke zur Verfügung. Wir erklären, was man dabei beachten sollte und welche Kosten entstehen können.
Obwohl es Creative Commons-Lizenzen erlauben, Inhalte zu teilen und öffentlich zugänglich zu machen, ist Facebook dafür nur bedingt geeignet. Das liegt an den Nutzungsbedingungen, die der Weiterverbreitung CC-lizenzierter Werke mitunter im Weg stehen.
Ein Zusammenschluss von Vertreter*innen aus Wissenschaft, Recht und Wirtschaft will rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Coronapandemie abbauen – mit einer neuen, auf die Krise zugeschnittenen Open-Content-Lizenz.
Angesichts der wachsenden Bedeutung von Freien Bildungsmedien (Open Educational Resources, OER) in Bildungseinrichtungen in Deutschland, stellt sich in den unterschiedlichen Konstellationen die Frage, ob und wie von Lehrer*innen und Schüler*innen erstellte Inhalte unter eine Creative Commons Lizenz gestellt werden können.
Die Initiative Docs for Democracy und die AG Dok wollen die Produktion und den Vertrieb öffentlich-rechtlich finanzierter Dokumentar-Formate neu aufstellen. Künftig sollen Landesmedienanstalten über Fördervergaben entscheiden und alle Werke frei lizenziert und vielfältig nutzbar sein.
„Was sind Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und was ist das Recht am eigenen Bild?“, „Wie entstehen und erlischen Urheber-, Leistungs- und Persönlichkeitsrechte?“, „Wie unterscheidet sich das Urheberrecht vom Recht am eigenen Bild?“ – diese und weitere Fragen erörtert und beantwortet ein kürzlich erschienener Leitfaden.
Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen – viele Werke fallen nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, andere sind vom Urheber freigegeben. Die Unterschiede sind allerdings für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung. Das Urheberrecht schützt persönlich geistige Schöpfungen. Das sind zum Beispiel Texte, Musikkompositionen, Bilder, Fotos, Filme, aber auch Aufführungen wie Tanz und Konzerte.