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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Maya El-Auwad

Wer Fotos macht, hat es mit verschiedenen Rechten zu tun. Welche das sind, hängt insbesondere davon ab, ob man Personen oder Dinge fotografiert. Auch Gebäude genießen in der Regel urheberrechtlichen Schutz. Was das bedeutet und wie die Panoramafreiheit Abhilfe schaffen kann, erläutert der erste Teil unseres Fotografie-Schwerpunkts.

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Eigene Arbeiten im Selbstverlag herausbringen – oder doch lieber mit einem etablierten Verlag zusammenarbeiten? Wer regelmäßig Inhalte im Netz veröffentlicht, setzt sich früher oder später mit dieser Frage auseinander. Wir haben eine Comic-Macherin um eine Einschätzung zu Creative Commons und Self Publishing gebeten. Julia Schneider alias Doc J Snyder arbeitet als Comic-Essayistin.

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Die Woche im Netz: Welche Wege das Geld von der VG Wort zu den Autor*innen nimmt. Welchen Vorteil der verpflichtende Kündigungsbutton den Verbraucher*innen bringt. Und warum Australien eine kuriose Ausnahme beim Vergüten von Leistungsschutzrechten in der Musik macht. Geld von der VG Wort: wann, wieviel, warum? Die VG Wort vertritt Autor*innen und Verlage , die Texte verfassen beziehungsweise verlegen.

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Author Maya El-Auwad

Besonders im Sommer fällt es auf: Tätowierungen sind im Mainstream angekommen. Auch viele berühmte Personen wie Sportler*innen, Filmstars oder Musiker*innen sind tätowiert. Damit stellen sich rechtliche Fragen: Genießen Tattoos urheberrechtlichen Schutz? Und wie dürfen sie genutzt werden? Über manches Tattoo sollte man lieber zweimal nachdenken.

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Author Maya El-Auwad

Um eigene Texte als OER zu veröffentlichen, braucht es eine offene Lizenz und einen vollständigen Lizenzhinweis am Ende des Textes. Schwierig kann die Nutzung von Texten oder Text-Auszügen anderer Urheber*innen sein. Denn neben dem verschriftlichten Wort haben Texte häufig eine Formatierung: Was gibt es dabei zu beachten? Texte sind urheberrechtlich geschützte Werke, sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt.

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Wenn es ums Urheberrecht geht, sind meist die Rechte von Autor*innen an ihrem Werk gemeint. Doch das ist nicht alles: Leistungsschutzrechte schützen die Darbietung und Aufführung eines Werks sowie die wirtschaftlich-technischen Aufwände von Medienunternehmen. Was heißt das im Einzelnen? Leistungsschutzrechte und Urheberrechte sind nicht identisch.

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Author Redaktion iRights.info

Die erste Jahreshälfte 2022 endet mit zwei vielversprechenden Online-Veranstaltungen. Wir empfehlen: Einen englischsprachigen Workshop zu OER in Forschung und Lehre am 23. Juni sowie eine Schulung zu Creative-Commons-Lizenzen am 28. Juni.

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Author Maya El-Auwad

Upload-Plattformen wie YouTube müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Tun sie das nicht, können sie für illegale Inhalte, die Nutzer*innen hochladen, haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) behandelte kürzlich sieben verschiedene Verfahren, die alle dieselbe Frage betreffen: Wann haftet eine Plattform für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer*innen?

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Eine neue Handreichung unterstützt Einrichtungen des kulturellen Erbes dabei, ihre Schätze digital zugänglich(er) zu machen. Die Broschüre enthält zahlreiche Hilfestellungen in rechtlichen und praktischen Fragen. Paul Klimpel von iRights.info hat bei der Erstellung mitgewirkt. „So offen wie möglich“: Mit diesem programmatischen wie prominent platzierten Merksatz eröffnet das erste Kapitel einer neu erschienenen Broschüre zum kulturellen Erbe.

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Die Bezeichnung „geistiges Eigentum“ ist nicht grundsätzlich falsch, wenn es ums Urheber- oder Patentrecht geht. Aber sie ist einseitig und verdeckt die besonderen Eigenschaften von immateriellen Gütern. Besser ist es daher, von „Immaterialgüterrecht“ zu sprechen, meint Georg Fischer. In der Diskussion um den Schutz immaterieller Güter hat sich der Oberbegriff „geistiges Eigentum“ eingebürgert.