Der Bundestag verabschiedete vergangene Woche Änderungen des Urheberrechtsgesetzes. Die neuen Regelungen könnten einen Rückgang des Abmahngeschäfts beim Filesharing bewirken. Offen bleibt, ob Schlupflöcher tatsächlich gestopft werden.
Der Bundestag verabschiedete vergangene Woche Änderungen des Urheberrechtsgesetzes. Die neuen Regelungen könnten einen Rückgang des Abmahngeschäfts beim Filesharing bewirken. Offen bleibt, ob Schlupflöcher tatsächlich gestopft werden.
Im Patentrecht ist er schon länger bekannt, im Urheberrecht ist er erst in den letzten Jahren aufgetaucht: Der Troll. Sowohl Patent- als auch Urheberrechts-Trolle haben es darauf abgesehen, Rechte nur deshalb aufzuhäufen, um gegen vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen vorzugehen.
Die Spielekonsole OUYA wurde per Crowdfunding ins Leben gerufen und folgt einem Open-Source-Ansatz. Jeder kann Spiele für die Plattform entwickeln. Den Games-Markt wird sie nicht revolutionieren. Dennoch könnte sie neue Impulse setzen, von denen vor allem die etablierten Entwicklerstudios profitieren dürften.
Das Landgericht München hat angeblich ein Urteil gefällt, in dem es irgendwie um Pornos geht. Worum genau, darüber kursieren jetzt viele Missverständnisse. Sind Pornos nicht geschützt? Dürfen Nutzer sie jetzt per Filesharing tauschen? Im Kern geht es um dröges Prozessrecht. In den letzten Tagen machte eine Meldung die Runde. Der Tenor: Pornofilme seien nicht kreativ genug, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
„Und da stellen sich nun die Internet-Revoluzzer hin und meinen, Sie würden es denen ‚da oben’ mal zeigen. Dabei schädigen sie vor allem die ‚da unten’. Das ist das, was man unterm Strich mal sehen muss.“ Sagt Doc Wenz, Bandleader der Mannheimer Mardi Gras BB, zum Umgang mit digitalen Musikdateien und den Folgen für Musiker. Und er sagt noch viel mehr dazu im Dokumentarfilm „A Silent Rockumentary“, der seit gestern in deutschen Kinos läuft.
Gleichsam in letzter Minute hat der Bundestag am Donnerstag ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Urheber beschlossen. Heinz Pampel bewertet den Beschluss aus Sicht der Wissenschaft und die weiteren Aussichten für Open Access. Der Bundestag hat gestern mit der Mehrheit von Union und FDP die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts beschlossen.
Stevie Wonder feiert mit einem Konzert in Marrakesch den Blindenvertrag. Er muss also keinen Song über ein Versagen der WIPO schreiben. Schade eigentlich. Im Jahre 2010 besuchte der blinde Soulmusiker die Mitglieder der World Intellectual Property Organisation bei ihrer damaligen Konferenz. In seiner kurzen Rede forderte er sie auf, den sogenannten Blindenvertrag auf keinen Fall scheitern zu lassen.
Auf PCs und Drucker, die in Deutschland verkauft werden, kann eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das Urteil (PDF) ist ein so genannter Vorlagebeschluss, in dem Fragen entschieden wurden, die der Bundesgerichtshof (BGH) dem EuGH vorgelegt hatte, weil sie das Recht der EU betreffen.
Die Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum berichtet über einen von ihr vertretenen Fall, in dem ein Fotograf seine Bilder unter Creative Commons veröffentlichte. Ein Unternehmen verwendete eines der Fotos, ohne Urheber und Lizenz zu nennen bzw. zu verlinken: Für die Verwendung einer Landschaftsaufnahme auf mehreren Websites des Unternehmens einigte man sich dann auf einen Schadensersatz von 14.000 Euro.
Der seit Tagen in Marrakesch zur Verhandlung stehende Blindenvertrag ist offenbar bereit zur Verabschiedung durch die Welturheberrechtsorganisation WIPO. Wie Intellectual Property Watch berichtet, legten die Delegierten gestern Nacht den ersten Entwurf vor, den die einzelnen Konferenzguppen nun prüfen.