Niemand will sich offen als Gegner des besseren Zugangs für Blinde zur Welt der Bücher „outen“. Dennoch wehren sich die US-Filmindustrie und andere Rechteinhaber mit Händen und Füßen gegen die Einführung entsprechender Ausnahmeregelungen.
Niemand will sich offen als Gegner des besseren Zugangs für Blinde zur Welt der Bücher „outen“. Dennoch wehren sich die US-Filmindustrie und andere Rechteinhaber mit Händen und Füßen gegen die Einführung entsprechender Ausnahmeregelungen.
Das Bundesverfassungsgericht darf Entscheidungen nicht allein an Juris weitergeben, so die Entscheidung (PDF) des, wiederum, Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit mit Lexxpress. Martin W. Huff hat das Urteil in der Legal Tribune analysiert: Mehr zu den Hintergründen des Streits auch im Interview mit Thomas Fuchs. The post Warum das Juris-Monopol wackelt appeared first on iRights.info.
Das illegale, aber vielgenutzte Streamingportal movie2k ist seit gestern Abend offenbar aus dem Netz verschwunden. Wer die Seite aufruft, bekommt die Meldung „This domain is registered for our customer“ zu sehen, oder die Adresse führt ins Nichts. Eine Zeit lang soll auch eine Weiterleitung auf die Google-Startseite aktiv gewesen sein.
Wenn Chris Hadfield auf der Internationalen Raumstation ISS ein Lied von David Bowie covert, welches Urheberrecht gilt dann eigentlich? Man kann vermuten: Die Antwort ist nicht ganz leicht. Zum Glück hat der „Economist“ sich des Themas angenommen und die Frage in einem schönen Erklärstück untersucht.
Save the Date: Zwei Veranstaltungen mit iRights.info-Beteiligung stehen bevor. Themen sind die Zukunft des kulturellen Erbes und der Gedächtnisorganisationen in der digitalen Welt, außerdem die Rolle der Nutzerinnen und Nutzer im Urheberrecht.
Streaming-Dienste sorgen für Optimismus in der Musikindustrie. Zu Recht? Der Kulturwirtschaftsforscher Peter Tschmuck hat den ersten Teil einer Artikelreihe zum Thema veröffentlicht, in der er den Wandel der Geschäftsmodelle, Nutzungsgewohnheiten und die Frage, was Streaming-Modelle für Labels, Verlage und Musiker bringen, untersucht.
Im Juni wollen zahlreiche Regierungen die letzten Details des so genannten „Blindenvertrags“ aushandeln. Das erklärte Ziel ist, dass Blinde weltweit einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern bekommen. Jim Fruchterman, Gründer der größten Online-Bibliothek für Menschen mit Sehbehinderungen, ist der Ansicht, dass US-Regierung und Filmindustrie die Übereinkunft derzeit in einen Vertrag gegen die Blinden verwandeln.
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, wie das Einbetten fremder Videos urheberrechtlich einzuordnen ist. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, sich an die Luxemburger Richter zu wenden. Diese müssen jetzt entscheiden, ob es eine Form der „öffentlichen Wiedergabe“ ist, ein Video auf einer anderen Website zu embedden.
Vom 12. bis zum 14. Juni findet im Künstlerhaus Wien die Konferenz „EU XXL Forum 2013“ statt, die sich dem Stand der europäischen Urheberrechtsdebatte in den Bereichen Film, Musik, Kunst, und Literatur widmet.
Die Session Netzkultur versus Urheberrecht war gut besucht. Sehr gut sogar, so gut, dass im Raum Stage 3, der nicht klein ist, hinten die Leute stehen mussten. Das war schon eine Überraschung für uns – dass das Thema Urheberrecht trotz all der anderen interessanten Vorträge auf der re:publica so zieht.