Der „dritte Korb“ der Urheberrechtsreform ist offiziell beerdigt, überraschenderweise hat das Justizministerium Ende Februar aber noch eine Art Körbchen (PDF) vorgelegt, das sich in offizieller Sprachregelung als „Strauß“ an Maßnahmen darstellt. Dabei geht es zum einen um die Umsetzung von Änderungen, die schon auf europäischer Ebene beschlossen wurden: längere Schutzfristen für Tonaufnahmen und die neue Regelung für verwaiste Werke.