Leere Hörsäle, geschlossene Unis, stattdessen Fernlernen und Video-Meetings – die Corona-Pandemie fordert Lehre und Forschung heraus, verstärkt digitale Plattformen und Methoden zu nutzen. Hierbei gilt es für Beteiligte, urheberrechtliche Bestimmungen zu beachten. Dürfen Bildungsakteur*innen urheberrechtlich geschützte Werke mit Unterrichtsteilnehmer*innen oder Kolleg*innen teilen?