Unter Mitwirkung der Bundesregierung wurde 2011 auf EU-Ebene gegen den Rat unabhängiger Experten, im Schnellverfahren und diktiert durch Lobbyisten der Musikindustrie, ein Beschluss zur Verlängerung der Schutzdauer der Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen gefasst. Er bewirkt eine Umverteilung zulasten der Bürger Europas, zum Nutzen von genau drei internationalen Konzernen.