Der Bundestag hat das neue Leistungsschutzrecht für Verlage verabschiedet. Es handelt sich um eine entschärfte Version. „Kleinste Textausschnitte“ sollen vom neuen Schutz ausgenommen sein. Ein Überblick zu den Reaktionen. Der Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (LSR) am Freitag mit den Stimmen der Regierungskoalition auf den Weg gebracht.