Schon vor fünf Jahren stellte eine Enquete-Kommission des Bundestages (“Kultur in Deutschland”) fest: das 2002 geänderte Urhebervertragsrecht hat sich in entscheidenden Punkten nicht bewährt. Die geplante Stärkung der Urheber wurde offenbar nicht erreicht. Das Kernproblem: Vergütungsregeln werden entweder gar nicht erst aufgestellt oder die Verwerter (etwa die Verlagswirtschaft) halten sich nicht daran.