Was würde ein Grundeinkommen für kreative Arbeitet bedeuten? So lautet eine der Ausgangsfragen einer Veranstaltung, die im Rahmen der Reihe „ABC des freien Wissens“ am kommenden Donnerstag, dem 26. März, bei Wikimedia in Berlin stattfindet.
Was würde ein Grundeinkommen für kreative Arbeitet bedeuten? So lautet eine der Ausgangsfragen einer Veranstaltung, die im Rahmen der Reihe „ABC des freien Wissens“ am kommenden Donnerstag, dem 26. März, bei Wikimedia in Berlin stattfindet.
Gestern wurde die Nachricht bekannt, dass eine Facebook-Nutzerin abgemahnt wurde, weil sie einen Artikel auf bild.de bei Facebook geteilt hatte.
Auch im Zuge des dritten Zyklus der Humboldt Law Clinic Internetrecht gibt es eine Zusammenarbeit mit iRights. Die Studierenden Leony Ohle und Maximilian Renger arbeiten im Rahmen ihres Praktikums für vier Wochen bei uns mit. So recherchieren sie zum Beispiel zu aktuellen Themen und verfassen eigene Beiträge für iRights.info, etwa zur Bundestagsanhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Die schwedische Stiftung „Stiftelsen för Internetinfrastruktur“ hat vor einiger Zeit eine hübsche Grafik erstellt, die Orientierung bietet, wenn man eigene Werke per Creative-Commons-Lizenz freigeben will. Lavinia Ionica vom E-Learning-Zentrum der Universität Halle-Wittenberg hat die Grafik, welche die verschiedenen Bausteine der Creative-Commons-Lizenzen vorstellt, nun ins Deutsche übersetzt.
Der Bundestag berät das IT-Sicherheitsgesetz, Vodafone darf nicht mit der Schufa drohen, Online-Bewertungen nicht vorab geprüft werden. Außerdem im Wochenrückblick: Urteil gegen „Uber POP“, Vorratsdaten-Leitlinien erwartet. Erste Beratung zum IT-Sicherheitsgesetz Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung über das neue IT-Sicherheitsgesetz beraten.
In wenigen Jahren hat es der Werbeblocker Adblock Plus zum mächtigen Gegner von Internetbranche, Verlagen und Fernsehsendern geschafft. Medienunternehmen beklagen große Einnahmeverluste durch den Dienst, der ein Geschäftsmodell eigener Art um Online-Werbung entwickelt hat. Erst nach langem Zögern ziehen sie gegen den Kölner Anbieter Eyeo vor Gericht. Internet-Werbeblocker sind nichts Neues.
Der Wissenschaft soll es dienen: Das Zweitveröffentlichungsrecht, das zu Beginn des letzten Jahres in Kraft trat (iRights.info berichtete). Autoren von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln sind unter bestimmten Bedingungen dazu berechtigt, die Manuskriptversion der durch das neue Gesetz privilegierten Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung elektronisch zweitzuveröffentlichen.
Am 18. Februar bat Simon Weiß, für die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, den Senat um Auskunft dazu, wie er den Bericht der Arbeitsgruppe „Creative Commons in der ARD“ bewertet. Bei aller Klage über mangelnde Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat der Senat dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zwar nichts zu sagen, geantwortet hat er dennoch.
Die Musik- und Filmindustrie fordert von der Internetverwaltung ICANN, mehr gegen rechtsverletzende Angebote zu unternehmen. Anbieter und Verwalter von Internetadressen sollen daran mitwirken. Bislang waren Rechteinhaber aber nur mäßig erfolgreich darin, diese als Helfer gegen Urheberrechtsverletzungen zu rekrutieren. Gibt es Auseinandersetzungen über Webadressen (Domains), drehen sie sich zumeist darum, wer welche Adresse nutzen darf.
Lädt ein Händler auf dem „Marketplace“ von Amazon ein Produktfoto hoch, wird es auch bei anderen Händlern auf der Plattform angezeigt. Das ist zulässig, entschied jetzt in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Köln. Um die Fotos bei verschiedenen Händlern anzuzeigen, sichert sich Amazon in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Nutzungsrechte.
Meldepflichten, Sicherheit, Datenschutz und Haftung – bei freien Funknetzen gibt es einige Rechtsfragen. Häufige Fragen und Antworten, worauf es besonders ankommt, wenn das freie Funknetz juristisch im grünen Bereich arbeiten soll.