Meldepflichten, Sicherheit, Datenschutz und Haftung – bei freien Funknetzen gibt es einige Rechtsfragen. Häufige Fragen und Antworten, worauf es besonders ankommt, wenn das freie Funknetz juristisch im grünen Bereich arbeiten soll.
Meldepflichten, Sicherheit, Datenschutz und Haftung – bei freien Funknetzen gibt es einige Rechtsfragen. Häufige Fragen und Antworten, worauf es besonders ankommt, wenn das freie Funknetz juristisch im grünen Bereich arbeiten soll.
Der EU-Ministerrat einigt sich zur Datenschutz-Grundverordnung, ein Gastwirt darf unter Umständen ohne Gaststätten-Abo Fußball zeigen, Prozessauftakt im Streit um Werbeblocker. Außerdem im Wochenrückblick: Rundfunkbeitrag, Förderprogramm IT-Sicherheit, Telemedicus-Sommerkonferenz.
Twitter hat neue Maßnahmen angekündigt, um seine Nutzer besser vor Belästigung zu schützen. Was zunächst begrüßenswert erscheint, erweist sich als zweischneidiges Schwert: Für Nutzer wird noch undurchsichtiger, was sie auf der Plattform dürfen, was nicht und was Twitter bei Verstößen unternimmt.Das soziale Netzwerk Twitter möchte seine Nutzer besser vor Stalking, Identitätsdiebstahl und anderer Belästigung schützen.
Die nach dem Wikipedia-Prinzip erstellten Karten von Openstreetmap lassen sich verwenden, ohne dass Abmahnungen drohen oder sonstige Beschränkungen gelten. Zum Beispiel für Anfahrtspläne auf einer Website oder in gedruckten Materialien. Wie geht das und was gibt es zu beachten? Die freie Weltkarte Openstreetmap ist seit mittlerweile zehn Jahren im Netz und wird von unzähligen Freiwilligen erstellt und gepflegt.
Heute veröffentlichte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, zehn „kulturpolitische Forderungen für das Urheberrecht im digitalen Umfeld“. Statt auf gesetzliche Reformen setzt die Staatsministerin vor allem auf Selbstverpflichtungen. Sie erhält dafür prompt Zustimmung von Rechteinhabern.
Ein neuer Sammelband der Deutschen Digitalen Bibliothek setzt sich mit den Anforderungen an Institutionen auseinander, den kulturellen Nachlass einer Gesellschaft auch digital zu sichern. Anlässlich der Veröffentlichung findet am 12. März auf der Buchmesse in Leipzig eine Podiumsdiskussion statt.
Das Justizministerium dementiert Pläne der Bundesregierung für eine nationale Vorratsdatenspeicherung, Freifunker kritisieren den Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung, der EU-Rat verabschiedet seine Position zur Netzneutralität. Außerdem im Wochenrückblick: Abgaben auf Smartphone-Speicherkarten, Gerichtsstand bei Facebook-Klagen.
Haben die die öffentlich-rechtlichen Sender das Recht, Filme unbegrenzt ins Internet zu stellen? Über derlei Verwertungen entscheiden einzig die Verträge mit den Produzenten. Ihnen wird am Ende nur helfen, die Qualität der eigenen Produkte zu erhöhen. Ein Gastkommentar von Hanno Beck. Alles im Netz – unbegrenzt und jederzeit verfügbar, wer wünscht sich das nicht?
Auf Speicherkarten bei Mobiltelefonen lassen sich Musik und andere geschützte Inhalte kopieren. Eine Urheberrechts-Abgabe darauf ist im Prinzip mit EU-Recht vereinbar, urteilt der Europäische Gerichtshof. Ob das auch für eine konkrete Regelung in Dänemark gilt, ist damit aber noch nicht gesagt.
Die Opposition im Bundestag will das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wieder abschaffen. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags sagten die Befürworter, das Gesetz brauche noch mehr Zeit. Die Kritiker weisen weiter auf die Schädigung kleiner Anbieter hin und sehen viele offene rechtliche Fragen.
Wie die Forscherin Erin McKiernan in ihrem Blog berichtet, wechselt die US-Forschervereinigung Society for Neuroscience bei den von ihr herausgegebenen Fachzeitschriften auf eine Creative-Commons-Lizenz, die lediglich verlangt, die Quelle zu nennen, kurz „CC BY“ genannt. Die beiden Zeitschriften „Journal of Neuroscience“ und „eNeuro“ arbeiteten demnach schon zuvor mit einer Creative-Commons-Lizenz.