Von Clara Bünger und Robert Nestler Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hat am 22. September 2017 in zwei Verfahren von syrischen Schutzsuchenden, die über die Türkei auf den ostägäischen Inseln eingereist waren, entschieden, dass die Türkei für sie ein sogenannter sicherer Drittstaat sei. Sie sind nach einer negativen Entscheidung der griechischen Asylbehörde bis vor das Oberste Verwaltungsgericht gezogen.