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Sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Flüchtlingen – insbesondere aus Syrien – unter bestimmten Umständen humanitäre Visa zu erteilen? Der EuGH hat hierzu am Dienstag im Urteil zur Rs. X und X v Belgien knapp verkündet: Der EU-Visakodex sei nicht anwendbar, die Frage also nicht im Unionsrecht geregelt.
Das Flüchtlingsrecht unterliegt einem Paradox: Eine Person, die in ihrem Heimatstaat Verfolgung fürchtet, ist darauf angewiesen, in einen anderen Staat einreisen zu dürfen, um dort Schutz zu erhalten. Doch weder im internationalen noch im europäischen Recht existiert ein explizites Recht auf Einreise für Flüchtlinge. Asyl kann in der EU nur beantragen, wer sich auf mitgliedstaatlichem Territorium oder an der Grenze befindet (siehe Art.
Vor fast genau zwei Jahren berichtete ich an dieser Stelle über die damals als vergleichsweise „großzügig“ geltende Asylpolitik Schwedens . Das skandinavische Land war eines der Hauptzielländer für Schutzsuchende in Europa; gemessen an seiner Bevölkerungsgröße nahm es mehr Asylbewerber auf als jeder andere EU-Staat. Inzwischen hat sich die die Situation jedoch grundlegend geändert.
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Die Entscheidung C.K. des EuGH zur Menschenrechtskonformität von Dublin-Transfers letzte Woche hat einiges Aufsehen erregt. Zu kurz kommt bei der Debatte aber eine wichtige Unterscheidung: die zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Transferhindernissen.
Zurzeit befindet sich eine Arbeitsgemeinschaft Junge Flüchtlingsforschung im Netzwerk Flüchtlingsforschung in Gründung. Diese soll Studierenden mit Interesse an der Flüchtlingsforschung ein Forum für Austausch und Zusammenarbeit geben.
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Immer wieder stellen Politikerinnen und Politiker sowie Personen des öffentlichen Lebens fragwürdige Behauptungen in den Raum, die durch Medien aufgegriffen und teils zu Stammtischparolen werden. Häufig werden Stereotype über Asylsuchende gefördert, die als Fakten dargestellt, doch im besten Fall nicht viel mehr als Annahmen sind. Sie erfahren allerdings große Aufmerksamkeit und können weitreichende Konsequenzen entfalten.
Von Sebastian Prediger und Franzisca Zanker Die aktuell von der EU verfolgte Migrationspolitik in Afrika basiert im Wesentlichen auf Abschottung und Bekämpfung der Symptome, statt der Ursachen der Wanderbewegungen. Damit wird sie den Ansprüchen einer nachhaltigen Migrationspolitik nicht gerecht und lässt die Potenziale einer gesteuerten Migration ungenutzt.
Mit dem Begriff „Städte der Zuflucht“ können diejenigen Städte beschrieben werden, die eine direkte Aufnahme von Flüchtlingen oder MigrantInnen aus dem Ausland in eine bestimmte Stadt fordern . Momentan bilden sich in Deutschland, Europa und weltweit Initiativen auf Städteebene, die auf eine liberale Aufnahmepolitik von Flüchtlingen abzielen.