Aktivierende Integrationspolitik knüpft Aufenthaltsverfestigung rechtlich zunehmend an den Nachweis von Integrationsleistungen. Dies gilt etwa für den Übergang von Geflüchteten aus der befristeten Aufenthalts- in die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Hierfür müssen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge unter anderem Sprachkompetenz in Deutsch und weitgehend eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen.