Der Rechtsstreit zwischen Datenschutzaktivist Max Schrems und Facebook geht in die nächste Instanz. Mobilfunkanbieter dürfen die Nutzung kabelgebundener Endgeräte nicht vertraglich ausschließen.
Der Rechtsstreit zwischen Datenschutzaktivist Max Schrems und Facebook geht in die nächste Instanz. Mobilfunkanbieter dürfen die Nutzung kabelgebundener Endgeräte nicht vertraglich ausschließen.
Zum Weltverbrauchertag am 15. März zieht mobilsicher.de, die Verbraucherplattform für sichere Handynutzung, Bilanz: Nach mehr als 5 Jahren Verbraucherjournalismus bleiben die Themen Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit bei Mobilgeräten hochaktuell. Und der neue, nunmehr vierte „AppChecker“ zeigt: Auch über E-Mail-Apps können sensible Daten ungewollt abfließen.
Der Bundestag soll über den Regierungsentwurf der Urheberrechtsreform abstimmen. Und das Bundeskartellamt äußert keine Einwände gegen „Clearingstelle Urheberrecht“. Das war die letzte Woche in zwei Meldungen. Bundesregierung stellt Urheberrechtsreform zur Abstimmung Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für die anstehende Urheberrechtsreform vorgelegt. Dieser wird nun über die Gesetzesänderung abstimmen.
Das rechtliche Tauziehen um das Einbetten fremder Inhalte auf eigenen Webseiten geht weiter: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass beim Framing Urheberrechte verletzt werden können, wenn die einbettende Stelle dafür technische Schutzmaßnahmen der Urheber*innen umgeht.
Die letzte Woche im netzpolitischen Rückblick: Google wird das Usertracking durch Drittanbieter-Cookies abschaffen; der Bundestag verabschiedet ein neues Jugendschutzgesetz; und der Bundesrat hat einem umkämpften Gesetzentwurf, mit dem die Steuer-ID zur individuellen Identifikationsnummer erweitert werden soll, zugestimmt.
„Der Gold-Standard für OER-Materialien“ gibt anschauliche Anleitungen zur Erstellung von Open Educational Resources (OER). Leser*innen können anhand verschiedener Materialarten wie Texten, Videos oder Podcasts lernen, wie sie auf professionellem Niveau freie Bildungsmaterialien erstellen und nutzen können. Das Sammelwerk richtet sich an Lehrende, Autor*innen sowie ihre Unterstützer*innen aus Medienzentren, Verlagen und Beratungsstellen.
2013 beschloss die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen völkerrechtlichen Vertrag über weltweite Ausnahmen im Urheberrecht: Sehbehinderte Personen sollen veröffentlichte Werke leichter nutzen können. Der Vertrag ist seit 2016 in Kraft, aber noch nicht überall geltendes Recht. In Deutschland gibt es seit 2018 entsprechende gesetzliche Regelungen, mit „befugten Stellen“ als Dreh- und Angelpunkt.
Beim Einsatz von KI-Systemen entstehen viele rechtliche Fragen für die Anwender*innen, etwa zum urheberrechtlichen Schutz der Erzeugnisse oder der Patentierbarkeit der KI als Erfindung. Till Kreutzer erläutert dazu die wichtigsten Fragen des Immaterialgüterrechts aus Theorie und Praxis. Dieser Text stammt aus dem Leitfaden „KI in Unternehmen.
In Australien sperrt Facebook wegen eines neuen Regulierungsgesetzes derzeit die Posts von heimischen Nachrichtenseiten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte bewertet gängige Videokonferenzdienste. Und das Bundesverfassungsgericht legt in der Frage nach DSGVO-Bagatellen an den Europäischen Gerichtshof vor.
Viele sehen in der Künstlichen Intelligenz (KI) eine Gefahr – andere eine Verheißung. Auch in der Kunst ist KI längst ein Thema: Komponist*innen experimentieren mit KI-Werkzeugen – und neue Unternehmen positionieren sich mit KI-gestützter Musik bereits für zukünftige Produktionsweisen.
In eigener Sache: Wenn Unternehmen Künstliche Intelligenz einsetzen, stellen sich ihnen neben technischen auch rechtliche Fragen. Etwa zum Urheberrecht oder zum Verarbeiten personenbezogener Daten. Diese und weitere Aspekte erörtern Till Kreutzer und Per Christiansen (Anwälte bei iRights.Law) in einem neuen Leitfaden, den sie am 11. Februar vorstellen.