Das Flüchtlingsrecht unterliegt einem Paradox: Eine Person, die in ihrem Heimatstaat Verfolgung fürchtet, ist darauf angewiesen, in einen anderen Staat einreisen zu dürfen, um dort Schutz zu erhalten. Doch weder im internationalen noch im europäischen Recht existiert ein explizites Recht auf Einreise für Flüchtlinge. Asyl kann in der EU nur beantragen, wer sich auf mitgliedstaatlichem Territorium oder an der Grenze befindet (siehe Art.