Es braucht ein neues Urheberrecht, das der tatsächlichen Lebenswelt von Nutzer*innen und Urheber*innen einer digitalen Gesellschaft gerecht wird – so lautet der Befund einer Studie, die das iRights.Lab für die Friedrich-Naumann-Stiftung erstellte.
Es braucht ein neues Urheberrecht, das der tatsächlichen Lebenswelt von Nutzer*innen und Urheber*innen einer digitalen Gesellschaft gerecht wird – so lautet der Befund einer Studie, die das iRights.Lab für die Friedrich-Naumann-Stiftung erstellte.
Für den Nomos-Verlag ist es geübte Praxis, wissenschaftliche Bücher und Zeitschriften unter Open Access zu veröffentlichen. Er würde sogar weit mehr freie Wissenschaftspublikationen veröffentlichen, doch dafür müssten Hochschulen, Bibliotheken und Politik mehr tun, sagt Nomos-Lektor Johannes Rux. Open Access meint, Informationen, Inhalte, Wissen mittels offener Lizenzen frei zugänglich zu machen und für vielfältige Nutzungen freizugeben.
Wer in Podcasts auch Musik einsetzen will, muss dafür Nutzungsrechte einholen. In vielen Fällen sind Vergütungen bei der GEMA erforderlich. Alternativ stehen GEMA-freie oder Creative Commons-lizenzierte Musikwerke zur Verfügung. Wir erklären, was man dabei beachten sollte und welche Kosten entstehen können.
Software unter Tage: Computer-Programme müssen regelmäßig aktualisiert werden, sonst drohen Sicherheitsrisikos und technische Schwierigkeiten. Doch wie archiviert man Software, so dass sie zukünftige Generationen als historische Quellen nutzen können? Welche Rolle spielen Klimawandel und Erderwärmung, wenn Dateien für Jahrhunderte konserviert werden sollen?
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes plädiert in zwei Verfahren dafür, dass Plattformbetreiber nicht für Urheberrechtsverstöße haften. Sollte der EuGH so entscheiden, könnte das dem vom BMJV vorgeschlagenen „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ entgegenkommen. Wenn Nutzer*innen auf Plattformen wie Youtube oder Uploaded geschützte Inhalte widerrechtlich hochladen, dann haften dafür nach derzeitigem EU-Recht nicht die Betreiber.
Das chinesische Social Credit System (SCS) nur als dystopisches Überwachungsszenario zu verstehen, das greife zu kurz und werde seiner Komplexität nicht gerecht. Zu diesem Schluss kommt Marc Püschel in seinem längeren Artikel für die Junge Welt. Zwar seien Skepsis und die Sorge vor umfassender Überwachung durch digitale Technologien nicht vollkommen unbegründet, doch zugleich lohne ein genauerer Blick auf die Hintergründe.
Die Informatik-Pionierin Christiane Floyd setzte sich bereits in den 1970ern für Datenschutz und „informationelle Selbstbestimmung“ ein. Auch ihren Prinzipien zu partizipativer Software-Entwicklung blieb sie bis heute treu. Ein Porträt von Christine Müller. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde wohl nicht mehr so breit und engagiert über Datenschutz debattiert.
Ein neuer Gesetzesentwurf des Justizministeriums macht verschiedene Vorschläge für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht. Für Nutzer*innen soll es neue Spielräume für erlaubnisfreie Nutzungen geben, Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen.
Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen.
Mit dem Kauf des GIF-Dienstes GIPHY sorgte Facebook kürzlich für Aufsehen. Was so besonders an den kurzen Bildsequenzen ist, wieso sie mitunter zu Memes werden und welche Rolle das Urheberrecht in dieser Art der digitalen Kommunikation spielt, weiß Georg Fischer.
Die Video-Plattform Twitch ruft seine Nutzer*innen auf, Videoclips zu löschen, die geschützte Musik enthalten. Instagram will insbesondere DJs vom Hochladen solcher Clips per Warn-Banner abhalten. Facebook und Youtube sperren zu Unrecht Streams von Klassik-Künstler*innen von deren eigenen Einspielungen.