
Im Verfahren der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI hat das Landgericht München I entschieden. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für sämtliche KI-Betreiber wie auch für Urheberinnen nach sich ziehen. Betim Neziraj erläutert die Gerichtsentscheidung.

