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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Till Kreutzer

Im Urheberrecht gibt es einige Erlaubnisse, die Lehrerinnen wie Schülern gleichermaßen für den Unterricht zu Gute kommen. Wir erklären gesetzliche Regeln, u.a. um Filme und Videos zu zeigen, Musik und Gedichte aufzuführen sowie Remixes und Mashups zu kreieren. Außerdem erläutern wir, was das Urheberrecht zu Homeschooling und Online-Speicherdiensten sagt.

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Drei wichtige Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz im Überblick: Die 15%-Regel für Unterricht und Lehre, das Zitatrecht und die damit verwandte Pastiche-Regelung. „Gesetzlich erlaubte Nutzungen“: Das ist die Bezeichnung für diverse Ausnahmen vom Urheberrecht. Sie wurde 2018 mit dem Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) eingeführt.

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Wer sich mit Urheberrecht oder Lizenzen beschäftigt, stößt immer wieder auf die „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Nutzungsmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet.

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Im Urheberrecht steht ein neuer Begriff: Der „Pastiche“. Damit sollen sich Nutzer*innen kreativ ausdrücken und fremde Inhalte rechtssicher unter bestimmten Bedingungen verwenden dürfen, etwa für Memes, Remixes oder Cosplays. Eine Annäherung, was „Pastiche“ genau meint und welche Regeln nun gelten.