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Drei wichtige Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz im Überblick: Die 15%-Regel für Unterricht und Lehre, das Zitatrecht und die damit verwandte Pastiche-Regelung. „Gesetzlich erlaubte Nutzungen“: Das ist die Bezeichnung für diverse Ausnahmen vom Urheberrecht. Sie wurde 2018 mit dem Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) eingeführt.