Wie erwartet, hat der Bundestag gestern den Gesetzentwurf zur Umsetzung des so genannten „zweiten Korbs“ der Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Rechteverwerter aus der Film- und Verlagsbranche gehören zu den großen Gewinnern, Bibliotheken und andere Nutzer geschützter Werke zu den Verlierern. Forderungen nach einem „dritten Korb“ werden bereits laut.