Wer studiert oder forscht, ist auf wissenschaftliche Fachpublikationen angewiesen. Dank Open Access erscheinen immer mehr davon kostenlos und frei zugänglich für alle Interessierten.
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KI-Technologien laden dazu ein, wie durch Zauberhand neue Texte, Bilder oder Musik generieren zu lassen. Unter bestimmten Umständen eignen sich KI-Schöpfungen gut als OER. Doch die Entwicklung ist dynamisch. Nicht auf alle urheberrechtlichen Fragen gibt es derzeit Antworten. Wie funktionieren KI-Technologien? Technologien Künstlicher Intelligenz (KI) beruhen auf maschinellem Lernen.
Daten sammeln, auswerten und sie der wissenschaftlichen Gemeinschaft verfügbar machen – das gehört zum Alltag vieler Forscher*innen. Je mehr und unterschiedliche Daten dabei zusammen kommen, desto notwendiger wird ein sorgsamer Umgang mit ihnen. Christoph Hornung über Grundlagen und Potentiale des Forschungsdatenmanagements. Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet in vielen Disziplinen, Daten zu erheben, zu beschreiben und auszuwerten.
Newsletter sind ein beliebtes Tool, um andere auf eigene Produkte oder auf selbst erstellte Inhalte aufmerksam zu machen. Es geht ja auch ganz einfach: Per Email erhält eine Vielzahl von Adressaten in regelmäßigen Abständen alle wichtigen Informationen. Allerdings: Der Datenschutz spielt hier eine gewichtige Rolle. Worauf es dabei ankommt.
Der Start eines neuen Jahres ist urheberrechtlich etwas Besonderes: In Deutschland sind seit dem 1. Januar 2023 alle Werke gemeinfrei, deren Urheber*innen im Jahr 1952 (also vor 70 Jahren) gestorben sind. Doch Obacht: Leistungsschutzrechte können die Gemeinfreiheit von späteren Werkaufnahmen oder -aufführungen hinauszögern.
In manchen Fällen überdenken Urheber*innen die eigens gewählte Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) und möchten sie nachträglich ändern. Solche Änderungen sind allerdings nur in bestimmten Fällen im Nachhinein möglich und empfehlenswert.
Wann erreicht ein Lichtbild die sogenannte „Schöpfungshöhe“ und genießt damit urheberrechtlichen Schutz als Werk? Über einen kleinen, aber feinen Unterschied im Bild-Urheberrecht. Fotos, auch Lichtbilder genannt, werden täglich millionenfach geschossen – häufig als Schnappschüsse, die in den Sozialen Medien landen.
Seit etwa einem Jahr steht der „Pastiche“ im deutschen Urheberrecht. Wir werfen einen Blick in ein neues Gutachten, in dem Till Kreutzer Konzept und Konsequenzen des Pastiche-Begriffs untersucht. Am 19. September wird Kreutzer das Gutachten bei der „Filtered Futures“-Konferenz in Berlin zur Diskussion stellen.
Wer Fotos macht, hat es mit verschiedenen Rechten zu tun. Welche das sind, hängt insbesondere davon ab, ob man Personen oder Dinge fotografiert. Auch Gebäude genießen in der Regel urheberrechtlichen Schutz. Was das bedeutet und wie die Panoramafreiheit Abhilfe schaffen kann, erläutert der erste Teil unseres Fotografie-Schwerpunkts.
Wenn es ums Urheberrecht geht, sind meist die Rechte von Autor*innen an ihrem Werk gemeint. Doch das ist nicht alles: Leistungsschutzrechte schützen die Darbietung und Aufführung eines Werks sowie die wirtschaftlich-technischen Aufwände von Medienunternehmen. Was heißt das im Einzelnen? Leistungsschutzrechte und Urheberrechte sind nicht identisch.