Im Rechtsstreit darüber, ob die Verwertungsgesellschaft VG Wort einen pauschalen Anteil für Verleger von seinen Tantiemen abziehen darf, hat der Kläger Martin Vogel auch in zweiter Instanz gewonnen. Das rührt an den Fundamenten der VG Wort. Im Gastbeitrag verteidigt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, die gemeinsame Rechtewahrnehmung. 1. Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist nicht rechtskräftig.