Published in iRights.info
Author Henry Steinhau

Die VG Wort darf nicht allen Urhebern einen pauschalen Verlegeranteil von ihren Tantiemen abziehen. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht München heute dem Urheberrechtsexperten und Autor Martin Vogel in zweiter Instanz Recht. Das Gericht entschied: der Verlegeranteil wäre nur dann berechtigt, wenn die Urheber den Verlagen die entsprechenden Ansprüche zuvor abgetreten haben. Das war bei Vogel nicht der Fall.