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Gemeinschaftsblog zu wissenschaftlicher Kommunikation im Netz.
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Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 22. November 2013  die Einrichtung eines Rates für Informationsinfrastrukturen beschlossen. Die Einsetzung des Gremiums geht auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2012 zurück.

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Anlässlich der internationalen Open Access Week 2013 gibt die Helmholtz-Gemeinschaft ihre neue Open-Access-Richtlinie bekannt. Von Mittelempfängern des “Impuls- und Vernetzungsfonds” der Helmholtz-Gemeinschaft wird künftig erwartet, dass sie Veröffentlichungen, die in geförderten Projekten entstehen, frei zugänglich machen. Der Impuls- und Vernetzungsfonds ist eines der zentralen finanziellen Förderinstrumente der Helmholtz-Gemeinschaft.

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Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beschlossen (Beratungsvorgang 643/13). In einer Pressemitteilung heißt es dazu: Bis zuletzt gab es in der Wissenschaft deutliche Kritik an dem Gesetz. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte sogar eine Ablehnung des Gesetzes gefordert.

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In den letzten Wochen wurden zwei wegweisende Positionspapiere zur Transformation des wissenschaftlichen Publikationssystems hin zu Open Access veröffentlicht. Bereits im April veröffentlichte Science Europe, eine Vereinigung von über fünfzig europäischen Förderorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen (u.a. DFG, Helmholtz, MPG und Leibniz), „Principles on the Transition to Open Access to Research Publications (PDF)“.

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Der Bundesrat hat den Kabinettsentwurf  des Zweitveröffentlichungsrechts in seiner 909. Sitzung beschlossen. Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme (Drucksache 265/13(B))  jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereiches: Auch Publikationen, die im Rahmen der von den Hochschulen eigenfinanzierten Forschung entstehen, sollen vom  Zweitveröffentlichungsrecht abgedeckt werden.

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Die deutschen Wissenschaftsorganisationen kritisieren die Einschränkung des Kabinettsentwurf zum Zweitveröffentlichungsrechts auf “Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.” Durch diese Einschränkung würde – im Gegensatz zum Referentenentwurf des BMJ – eine Unterscheidung zwischen a) der eigenfinanzierten Forschung