Das Urheberrecht an einem Werk geht mit Tod der Urheberin nicht verloren, sondern auf ihre Erben über. Diese dürfen das Werk nutzen und wirtschaftlich verwerten, müssen jedoch mit Einschränkungen rechnen. Bei Werken, die sich auf Online-Plattformen befinden, sollte die Urheberin zusätzliche Schritte bei der Nachlassplanung beachten.