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Seit kurzem gelten neue Regeln im Urheberrecht: Es gibt Änderungen im bestehenden Gesetz sowie ein neu geschaffenes „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“. Was ist jetzt erlaubt und was nicht, wenn man nutzergenerierte Inhalte auf Plattformen hochladen will? iRights.info stellt die neue Rechtslage vor. Seit dem 1. August 2021 ist das „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ – abgekürzt UrhDaG – in Kraft.