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Author Georg Fischer

Das war deutlich: Im Streit um online dargestellte Fototapeten hat der Bundesgerichtshof dem Abmahndrang eines Fotografen einen Riegel vorgeschoben. Sein fragwürdiges Geschäftsmodell: Beiläufige Abbildungen von gekauften Fototapeten auf Bildern im Netz aufspüren und ihre Nutzung abmahnen. Dem erteilte das Karlsruher Gericht nun eine klare Absage.