Published in iRights.info

Das war deutlich: Im Streit um online dargestellte Fototapeten hat der Bundesgerichtshof dem Abmahndrang eines Fotografen einen Riegel vorgeschoben. Sein fragwürdiges Geschäftsmodell: Beiläufige Abbildungen von gekauften Fototapeten auf Bildern im Netz aufspüren und ihre Nutzung abmahnen. Dem erteilte das Karlsruher Gericht nun eine klare Absage.