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Der Telemedicus.info-Wochenrückblick: Der BGH entscheidet zum Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen und verhandelt zu Google Thumbnails, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet, dass Unternehmen Kosten für Vorratsdatenspeicherung tragen müssen, und beim IT-Gipfel gibt’s Neues zu „Three strikes“. BGH zum Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche ein Urteil verkündet, in