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Author telemedicus.info
Der EuGH entscheidet: Auch per Download gekaufte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden, das europäische Parlament kippt ACTA, das Leistungsschutzrecht kommt später ins Kabinett. Außerdem im Wochenrückbklick: Sperrverfügungen, neues Meldegesetz und Sicherheitsaufklärung durch Provider. **EuGH erlaubt Weiterkauf gebrauchter Softwarelizenzen ** Der Käufer einer per Download erworbenen Software darf diese an Dritte weiterverkaufen.